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Richtige Verwendung von Pflanzenschutzmittel

Thema: Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in Wien

Im Zuge einer Rückfrage bei den zuständigen Behörden wurden die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zur Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in Wien erläutert.

Es wurde bestätigt, dass seit der Novellierung des Wiener Pflanzenschutzmittelgesetzes die Verwendung chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel grundsätzlich verboten bzw. stark eingeschränkt ist. Für Produkte, die vor Inkrafttreten der Novelle erworben wurden, galt eine Übergangsregelung bis zum 31.12.2025. Seit 01.01.2026 dürfen nur noch die gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen angewendet werden.

Gemäß § 6a Abs. 2 Wiener Pflanzenschutzmittelgesetz dürfen im gesamten Landesgebiet Wien – ausgenommen landwirtschaftlich genutzte Flächen und Waldflächen – ausschließlich folgende Pflanzenschutzmittel verwendet werden:

  • zugelassene Grundstoffe,
  • zugelassene Pflanzenschutzmittel mit geringem Risiko sowie
  • Pflanzenschutzmittel, die für die ökologische/biologische Produktion geeignet und zugelassen sind.

Chemische Pflanzenschutzmittel, insbesondere Herbizide und vergleichbare Unkrautvernichter, sind daher auf Kleingartenflächen in Wien grundsätzlich nicht mehr zulässig.

Seitens der Behörde wurde außerdem darauf hingewiesen, dass das Verbot unabhängig vom Kaufort gilt. Auch Pflanzenschutzmittel, die beispielsweise in Wien oder Niederösterreich rechtmäßig erworben werden können, dürfen in Wien nicht verwendet werden, sofern sie nicht zu den gesetzlich zulässigen Ausnahmen zählen.

Pflanzenschutzmittel mit geringem Risiko können im österreichischen Pflanzenschutzmittelregister unter den entsprechenden Suchabfragen eingesehen werden. Herkömmliche Rasenherbizide oder vergleichbare Produkte fallen nicht unter diese Kategorie.

Als Grundstoffe dürfen beispielsweise Essig oder andere zugelassene natürliche Stoffe ausschließlich unter den gesetzlich festgelegten Anwendungsbedingungen zur oberflächlichen Unkrautbekämpfung eingesetzt werden.

Den Vereinsverantwortlichen wurden von der zuständigen Behörde folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:

Infoblatt der Stadt Wien

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